Geplante steuerliche Änderungen für Unternehmen

Geplante steuerliche Änderungen für Unternehmen

Koalitionsvertrag und geplante steuerliche Änderungen

Für Unternehmen

– Maßnahmen bei der Dienstwagenbesteuerung: Reduzierter Satz von 0,5 % des inländischen Listenpreises für die private Nutzung von E-Fahrzeugen vorgesehen
– Gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge: Gewährung einer Sonderabschreibung von 50 % über einen Zeitraum von 5 Jahren
– Steuerliche Förderung der Forschung kleiner und mittlerer Unternehmen (bzgl. Forschungs- und Entwicklungskosten)

Für Unternehmensgründungen:

– Zweijährige Befreiung von der Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-  Voranmeldungen sowie steuerliche Anreize zur Mobilisierung privaten Wagniskapitals
– Ertragsbesteuerung: Europaweite Einführung von einheitlicher Steuerbemessungsgrundlage sowie Mindeststeuersätzen der Körperschaftsteuer (Zusammenarbeit mit Frankreich auf europäischer Ebene angestrebt)

Umsatzsteuer:

– Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf elektronische Medien
(E-Books, E-Paper) geplant
– Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im E-Commerce (Betreiber elektronischer Marktplätze sollen für Steuerschulden in Anspruch genommen werden können, zudem sollen diesen Auskunftspflichten auferlegt werden können)

Koalitionsvertrag