Nachrückverfahren zum Beratungszuschuss 100 Prozent

Wirtschaftsministerium bewilligt Fördermittel Corona-Beratungshilfe sechs Monate nach Antragstellung im Nachrückverfahren

Nachrückverfahren zum Beratungszuschuss 100 Prozent

Ausschnitt aus „Erlaubnis zum Beratungsbeginn“, zum Vergrößern bitte anklicken!

Seit Anfang Oktober haben zahlreiche Selbstständige vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine überraschende Mitteilung bekommen. Ihre im April beantragte Förderung für eine Beratung für vom Corona Virus betroffene Unternehmen sei nun hinsichtlich der formalen Voraussetzungen geprüft und es darf eine Beratung beginnen.

Die Beratung muss bis Ende 2020 abgeschlossen sein, bis dahin müssten zudem alle Verwendungsnachweise, darunter auch ein ausführlicher Beratungsbericht, vorliegen. Dann würde man prüfen, ob u.a. die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Daher bestehe noch immer das Risiko einer eventuellen Ablehnung. Gibt es ein Nachrückverfahren nicht nur, wenn wieder Geld zur Verfügung steht? Somit sind einige, die jetzt den Brief bekommen haben verunsichert. Die Telefonnummer der BAFA ist permanent belegt und Mails mit Fragen stapeln sich bei der BAFA.

Anfang April hatte der Wirtschaftsminister ein Budget bis 31.12.20 freigegeben. Für das Ministerium war es absolut überraschend, dass nach 12 Tagen das Gesamtbudget ausgeschöpft war und an die 30.000 Unternehmen Absagen für dieses Fördermittel von der BAFA erhielten. Das betraf alle, die erst Ende April oder ab Mai beantragt hatten.

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