Anträge auf die Dezemberhilfe für Selbständige

Die Anträge auf Dezemberhilfe können seit 1 Woche gestellt werden.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen.

Hier gibt es Infos zu den Überbrückungshilfen

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  und zur Antragsstellung.

Wie bei der Novemberhilfe wird im Antragsverfahren unterschieden zwischen der „Dezemberhilfe – Beantragung durch prüfenden Dritten“ und der „Dezemberhilfe-Direktantrag (für Solo-Selbständige bis 5000 Euro)“

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.