Wirtschaftshilfen für Selbständige und Unternehmen

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen haben Bund und Länder neue Regeln beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt Selbständige und Unternehmen, die von der temporären Schließung betroffen sind mit außerordentlichen Wirtschaftshilfen.
Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick:

Neue Wirtschaftshilfen für Selbständige und Unternehmen

Zweite Runde Corona-Überbrückungshilfe des Bundes

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.

  • Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 €; andere Unternehmen bis zu 10.000 €
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt elektronisch über die Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.)
  • Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen sollen ab Ende November 2020 erfolgen
  • Die Antragsstellung soll einfach und unbürokratisch sein. Um Missbrauch vorzubeugen, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen
  • Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann