Beratungszuschuss für Förderung unternehmerischen Know-hows

Der Beratungszuschuss für Förderung unternehmerischen Know-hows fördert Beratungen junger und etablierter Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Dieses Programm wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Zielgruppe:

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Unternehmen können sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern bzw. Beratungsunternehmen zu Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Förderhöhe:

Beratungszuschuss für Förderung unternehmerischen Know-hows

 

1) Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent, 90 Prozent Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig von Alter und Standort

Beispiel Fördersatz in Bayern:

  • 50% von 4.000 Euro für junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt)
  • 50% von 3.000 Euro für Bestandsunternehmen (bereits 2 Jahre am Markt)
  • 90% von 3.000 Euro für Unternehmen in Schwierigkeiten

Der Flyer beantwortet Fragen wie: „Wer wird gefördert?“, „Wie hoch ist der Beratungszuschuss?“ und „Wo und wie wird der Antrag gestellt?“

Download Flyer „Förderung unternehmerischen Know-hows“

Wir begleiten Sie von der Antragsstellung der Fördergelder bis zum Erfolg Ihrer Geschäftsidee.

Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten für die Vorgründungsphase an.

Gerne entwickeln wir ein für Sie maßgeschneidertes Beratungspaket.
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